1.2 Verhalten definieren
Wie Verhalten definiert wird, hängt stark vom jeweiligen Kontext ab. Selbst innerhalb der Biologie existieren unterschiedliche Zugänge. Die Definition, auf die wir uns in diesem Leitprogramm stützen, lautet wie folgt:
Verhalten bezeichnet die beobachtbare Aktivität eines Lebewesens, die in der Regel eine kurzfristige, reversible Veränderung von Bewegungen, Körperstellungen, räumlichen Orientierungen oder Ausdrucksformen darstellt. Es ist häufig eine Reaktion auf innere Zustände oder äussere Reize und kann zielgerichtet oder reflexartig erfolgen.
Unsere vier Beispiele sind bewusst so gewählt, dass wir auch mit der hier vorgestellten Definition von Verhalten an deren Grenzen stossen. Das Öffnen der Blüte ist zwar eine beobachtbare Reaktion auf einen Reiz, doch über die Kriterien der Reversibilität und Kurzfristigkeit lässt sich streiten. Das Nachdenken über diese Definition zeigt keine äussere Aktivität oder sichtbare Bewegung und ist nicht direkt beobachtbar – mit geeigneten Methoden liesse sich jedoch auch hier eine Aktivität auf neurologischer Ebene nachweisen. Beim Zusammenrollen der Katze sieht es bereits klarer aus, und auch die Farbänderung des Oktopusses erfüllt alle Aspekte unserer Definition, da wir ein beobachtbares Verhalten im Sinne unserer Definition.
In diesem und den folgenden Kapiteln werden wir uns vor allem mit direkt beobachtbarem Verhalten im Tierreich beschäftigen. Für diesen Zweck ist die gewählte Definition weitgehend ausreichend. Dennoch ist die Kritik daran berechtigt: Letztlich stammt die Definition von uns und es liegt auch in unserer Verantwortung, sie weiterzuentwickeln, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse dies erforderlich machen.